Sofortschutz - ohne Wartezeit
Leistung für alternative Heilmethoden
Sofort-Zuschuss für Sehhilfen
Vorsorgeleistungen
Wofür benötigen Sie einen ambulanten Zusatztarif? |
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen Frauen und Männern, Ihre Gesundheit optimal zu schützen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich in vielen Bereichen die Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nur zum Teil oder gar nicht abdeckt.
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Sehhilfen: Sichern Sie sich einen festen Zuschuss für Ihre Brillen, Kontaktlinsen, Sonnebrillen, Reperaturkosten u.v.m. Heil- und Hilfsmittel: Lassen Sie sich die Kosten für Arzneimittel und Medikamte ganz einfach erstatten. Alternative Heilmethoden: Buchen Sie ein festes Budget, um dieses zukünftig für alternative Heilmethoden z.B. beim Heilpraktiker zu nutzen. Vorsorgeuntersuchungen: Lassen Sie Vorsorgeuntersuchungen auch außerhalb der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen, die Kosten übernimmt zukünftig der ambulante Zusatztarif.
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VorsorgeuntersuchungenDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorsorgeuntersuchunge zur Früherkennung von Krankheiten sind stark eingeschränkt. Mein TIP: Insbesondere die Vorsorgeuntersuchungen sind enorm wichtig, um z.B. Erkrankungen wie Brust-, Gebärmutterhals-, Darm- oder Hautkrebs frühzeitig erkennen zu können. Wann und wie oft Sie die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, können Sie dank einer ambulanten Zusatzversicherung selber entscheiden. An die Intervalle der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie dann nicht mehr gebunden. Schauen Sie sich dazu auch meinen aktuellen Liebling an: |
Als Ergänzung zu der Schulmedizin setzen viele auf alternative Heilmethoden. Die Schulmedizin setzt vor allem den Fokkus auf die Krankheit, die Naturheilkunde betrachtet mehr das Gesamtbild und bietet eine gesundheitsorientierte Behandlung, daher ist eine Kombi aus Schulmedizin und alternativen Heilmethoden eine ganzheitliche Behandlung. Kuren, Massagen und viele weitere alternative Behandlungsmaßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu der Schulmedizin und leisten einen Beitrag zur schnellen Genesung. Es ist erwiesen, dass man mit mehreren Behandlungsmethoden sehr gute Erfolge erzielt. Die Kosten für alternative Heilmethoden, welche Sie ohne ambulanten Zusatztarif aus eigener Tasche zahlen müssen, da die gesetzliche Krankenversicherung für solche Behandlungen nach wie vor nicht leistet, können zukünftig über den ambulanten Zusatztarif abgerechnet werden - So sind Sie immer bestens versorgt. Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie bei Ihrem Arzt grundsätzlich nur Leistungen, welche wirtschaftlich, rationell und ausreichend sind! Das ist das sogenannte: Sachleistungsprinzip. Leider handelt es sich dabei in den meisten Fällen nicht um die beste medizinische Versorgung - welche Sie sich doch sicher für sich und Ihre liebsten wünschen! Viele Ärzte bieten bereits verschiedene alternative Behandlungsmethoden an, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Falls Sie also gerne die ganzheitlichen Behandlungsmethoden nutzen möchten, wird sich ein ambulanter Zusatztarif ganz sicher lohnen, da Sie Ihren Eigenanteil so bis auf minimum reduzieren können. Sobald Sie nach einer Behandlung eine Rechnung erhalten, springt zukünftig Ihr ambulanter Zusatztarif ein und übernimmt die vertraglich vereinbarte Höhe (variiert von Tarif). |
Viele Behandlungsmethoden, gehen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Falls Ihnen die ganzheitliche Gesundheitsvorsorge am Herzen liegt und Sie bei einem Arztbesuch, privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, treffen Sie mit einem ambulanten Zusatztarif eine optimale Wahl.
Gerade wenn Sie alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen, ist der ambulante Zusatztarif genau das richtige für Sie. Sie bekommen zukünftig ärtzlich verordnete Medikamente und auch Heilmittel erstattet, entscheiden Sie sich individuell, wie hoch Ihr Budget für alternative Methoden sein soll, tragen Sie eine Brille? Buchen Sie unbedingt einen Sehhiletarif, so können Sie zukünftig Ihre neue Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen u.v.m. direkt über die Versicherung abrechnen.
Der ambulante Zusatztarif übernimmt eine Vielzahl der Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte. Wenn Ihnen also die alternativen Heilmethoden ergänzend zu der Schulmedizin wichtig ist, dann lohnt sich der Ergänzungstarif ganz sicher für Sie.
Leistungsbeispiele:
Akupunktursitzungen: Pro Sitzung zahlen Sie ca. 70-80€. Da die gesetzliche Krankenversicherung solche Kosten nicht übernimmt, zahlen Sie ohne ambulanten Zusatztarif solche Kosten aus eigener Tasche.
Homöopathische Behandlung: Ohne ambulanten Zusatztarif kann eine solche Behandlung ebenfalls sehr teuer werden, die Kosten gehen weit über den Betrag für evt. Globuli´s hinaus.
Beispiel: Pro Stunde zahlen Sie ca. 70-80€ bei einem Homöopathen. Falls Sie z.B. eine Allergie haben und diese behandeln lassen möchten, liegen die Kosten bei ca. 250€-300€. Darin enthalten Sie das Erstgespräch, die Behandlungen sowie evt. Medikamtente.
Nach wie vor besteht kein Anspruch auf Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung!
Tragen Sie eine Brille? Wäre es nicht toll, wenn Sie zukünftig auf eine Sehhilfe verzichten können? Vielleicht haben Sie ja schonmal eine OP in Betracht gezogen. Augenlasern wird zur Behandlung von einer Fehlsichtigkeit durchgeführt.
Die ambulante OP dauert nur wenige Minuten. Es gibt viele verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, diese ist abhängig von der Art der Fehlsichtigkeit und die Beschaffenheit der Hornhaut.
Die Kosten unterscheiden sich je nach benötigter Behandlung und liegen zwischen 500€-2.000€ pro Auge. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für eine solche Behandlung.
In den meisten ambulanten Zusatztarifen erhalten Sie ein festgelegtes Budget für eine LASIK-OP.
Falls Sie ein Hörgerät benötigen, können Sie sich zwischen verschiedenen Modellen entscheiden. Dabei wird unterschieden zwischen 1. Hinter dem Ohr Hörgerät (HdO) oder 2. Im Ohr Hörgerät (IdO).
Falls Ihnen eine dezente Hörhilfe wichtig ist, dann werden Sie sich sicherlich für das Im Ohr Hörgerät entscheiden, da diese kaum sichtbar sind.
Laut Statistik müssen ca. 70% der gesetzlich Krankenversicherten Zuzahlungen zu Ihrem Hörgerät leisten. Die Eigenbeteiligung für ein Hörgerät für beide Ohren liegt bei ca. 1.000€-1.200€.
Beispielrechnung:
Die Kosten für ein Hörgerät für beide Ohren liegen bei 2.000€. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet knapp 800€. Es bleibt eine Selbstbeteiligung von 1.200€. Mit einem ambulanten Zusatztarif können je nach gewählten Tarif die kompletten Kosten übernommen werden.
Ramona Conrad
RC Versicherungsmakler
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