Ambulanter Zusatztarif

Sofortschutz - ohne Wartezeit

 Leistung für alternative Heilmethoden

 Sofort-Zuschuss für Sehhilfen

 Vorsorgeleistungen

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Ergänzungstarif für gesetzlich Krankenversicherte

Nehmen Sie mit dem ambulanten Zusatztarif das volle Leistungsspektrum von moderner Medizin, alternativen Heilmethoden und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch. Entscheiden Sie durch verschiedene Budget-Tarife einfach selbst, wieviel Leistung Sie brauchen.


Wofür benötigen Sie einen ambulanten Zusatztarif?

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen Frauen und Männern, Ihre Gesundheit optimal zu schützen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich in vielen Bereichen die Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nur zum Teil oder gar nicht abdeckt.

Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind, müssen Sie viele Leistungen für bessere Gesundheit aus eigener Tasche bezahlen. 
Die private Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen bietet Ihnen dann ein komfortables Plus:

Sie erhalten hier z.B. Erstattungen für Leistungen vom Heilpraktiker, gesundheitliche Vorsorge, Zuzahlungen für Medikamente sowie für Brillen oder Hörgeräte.

Warum lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung für Sie?

  • Sie erhalten Zuschüsse für Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren
  • Regelmäßig erhalten Sie Erstattungen beim Kauf einer Brille oder Kontaktlinsen
  • Außerdem werden Vorsorgeuntersuchungen bezuschusst. Diese sind in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen oft begrenzt.

Highlights: Ambulanter Zusatztarif

Sehhilfen: 

Sichern Sie sich einen festen Zuschuss für Ihre Brillen, Kontaktlinsen, Sonnebrillen, Reperaturkosten u.v.m.

Heil- und Hilfsmittel: 

Lassen Sie sich die Kosten für Arzneimittel und Medikamte ganz einfach erstatten.

Alternative Heilmethoden: 

Buchen Sie ein festes Budget, um dieses zukünftig für alternative Heilmethoden z.B. beim Heilpraktiker zu nutzen.

Vorsorgeuntersuchungen:

Lassen Sie Vorsorgeuntersuchungen auch außerhalb der Leistung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung durchführen, die Kosten übernimmt zukünftig der ambulante Zusatztarif.

 

 


 

 

Ambulanter Zusatztarif

Vorsorgeuntersuchungen

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bei Vorsorgeuntersuchunge zur Früherkennung von Krank­hei­ten sind stark eingeschränkt.

Eine umfangreiche Gesundheitsvorsorge, welche die Möglichkeiten der Früherkennung von Krank­hei­ten ausschöpft, ist ausschließlich mit der Leistung gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung nicht möglich - 
dann müssen Sie unter Umständen selber tief in die Tasche greifen.

Mein TIP:

Insbesondere die Vorsorgeuntersuchungen sind enorm wichtig, um z.B. Erkrankungen wie Brust-, Gebärmutterhals-, Darm- oder Hautkrebs frühzeitig erkennen zu können. Wann und wie oft Sie die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, können Sie dank einer ambulanten Zusatzversicherung selber entscheiden. An die Intervalle der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind Sie dann nicht mehr gebunden. 

Für einen großen Gesundheitscheck übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Leistung erst ab 35 Jahren.

Für alle die mehr als das mögliche für Ihre Gesundheit tun wollen, lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung.

Schauen Sie sich dazu auch meinen aktuellen Liebling an:

Krebs Vorsorge-Versicherung

 


Tarif Beispiel: Vorsorge Privat


Alter­na­tive Heil­me­thoden als Ergänzung zur Schulmedizin

Als Ergänzung zu der Schulmedizin setzen viele auf alternative Heilmethoden. Die Schulmedizin setzt vor allem den Fokkus auf die Krankheit, die Naturheilkunde betrachtet mehr das Gesamtbild und bietet eine gesundheitsorientierte Behandlung, daher ist eine Kombi aus Schulmedizin und alternativen Heilmethoden eine ganzheitliche Behandlung.

Kuren, Massagen und viele weitere alternative Behandlungsmaßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu der Schulmedizin und leisten einen Beitrag zur schnellen Genesung. Es ist erwiesen, dass man mit mehreren Behandlungsmethoden sehr gute Erfolge erzielt. 

Die Kosten für alternative Heilmethoden, welche Sie ohne ambulanten Zusatztarif aus eigener Tasche zahlen müssen, da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für solche Behandlungen nach wie vor nicht leistet, können zukünftig über den ambulanten Zusatztarif abgerechnet werden - So sind Sie immer bestens versorgt.

Das Prinzip der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung:

Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind, erhalten Sie bei Ihrem Arzt grundsätzlich nur Leistungen, welche wirtschaftlich, rationell und ausreichend sind!

Das ist das sogenannte: Sachleistungsprinzip.

Leider handelt es sich dabei in den meisten Fällen nicht um die beste medizinische Versorgung - welche Sie sich doch sicher für sich und Ihre liebsten wün­schen!

Viele Ärzte bieten bereits verschiedene alternative Behandlungsmethoden an, welche die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen nicht übernehmen. 

Falls Sie also gerne die ganzheitlichen Behandlungsmethoden nutzen möchten, wird sich ein ambulanter Zusatztarif ganz sicher lohnen, da Sie Ihren Eigenanteil so bis auf minimum reduzieren können.

Sobald Sie nach einer Behandlung eine Rechnung erhalten, springt zukünftig Ihr ambulanter Zusatztarif ein und übernimmt die vertraglich vereinbarte Höhe (variiert von Tarif).

Alternative Heilmethoden

Wofür brauchen Sie einen Ergänzungstarif?

Viele Behandlungsmethoden, gehen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung hinaus. Falls Ihnen die ganzheitliche Gesundheitsvorsorge am Herzen liegt und Sie bei einem Arztbesuch, privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, treffen Sie mit einem ambulanten Zusatztarif eine optimale Wahl.

Gerade wenn Sie alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen, ist der ambulante Zusatztarif genau das richtige für Sie. Sie bekommen zukünftig ärtzlich verordnete Medikamente und auch Heilmittel erstattet, entscheiden Sie sich individuell, wie hoch Ihr Budget für alternative Methoden sein soll, tragen Sie eine Brille? Buchen Sie unbedingt einen Sehhiletarif, so können Sie zukünftig Ihre neue Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen u.v.m. direkt über die Versicherung abrechnen.

Werden alternative Heilmethoden übernommen?

Der ambulante Zusatztarif übernimmt eine Vielzahl der Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte. Wenn Ihnen also die alternativen Heilmethoden ergänzend zu der Schulmedizin wichtig ist, dann lohnt sich der Ergänzungstarif ganz sicher für Sie. 

Leistungsbeispiele:

Akupunktursitzungen: Pro Sitzung zahlen Sie ca. 70-80€. Da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung solche Kosten nicht übernimmt, zahlen Sie ohne ambulanten Zusatztarif solche Kosten aus eigener Tasche.

Homöopathische Behandlung: Ohne ambulanten Zusatztarif kann eine solche Behandlung ebenfalls sehr teuer werden, die Kosten gehen weit über den Betrag für evt. Globuli´s hinaus.

Beispiel: Pro Stunde zahlen Sie ca. 70-80€ bei einem Homöopathen. Falls Sie z.B. eine Allergie haben und diese behandeln lassen möchten, liegen die Kosten bei ca. 250€-300€. Darin enthalten Sie das Erstgespräch, die Behandlungen sowie evt. Medikamtente.

Nach wie vor besteht kein Anspruch auf Erstattung durch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung!

Können auch Kosten für das Augenlasern übernommen werden?

Tragen Sie eine Brille? Wäre es nicht toll, wenn Sie zukünftig auf eine Sehhilfe verzichten können? Vielleicht haben Sie ja schonmal eine OP in Betracht gezogen. Augenlasern wird zur Behandlung von einer Fehlsichtigkeit durchgeführt. 

Die ambulante OP dauert nur wenige Minuten. Es gibt viele verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, diese ist abhängig von der Art der Fehlsichtigkeit und die Beschaffenheit der Hornhaut.

Die Kosten unterscheiden sich je nach benötigter Behandlung und liegen zwischen 500€-2.000€ pro Auge. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für eine solche Behandlung. 

In den meisten ambulanten Zusatztarifen erhalten Sie ein festgelegtes Budget für eine LASIK-OP.

Sind Hörgeräte mitversichert?

Falls Sie ein Hörgerät benötigen, können Sie sich zwischen verschiedenen Modellen entscheiden. Dabei wird unterschieden zwischen 1. Hinter dem Ohr Hörgerät (HdO) oder 2. Im Ohr Hörgerät (IdO). 

Falls Ihnen eine dezente Hörhilfe wichtig ist, dann werden Sie sich sicherlich für das Im Ohr Hörgerät entscheiden, da diese kaum sichtbar sind.

Laut Statistik müssen ca. 70% der gesetzlich Krankenversicherten Zuzahlungen zu Ihrem Hörgerät leisten. Die Eigenbeteiligung für ein Hörgerät für beide Ohren liegt bei ca. 1.000€-1.200€.

Beispielrechnung:

Die Kosten für ein Hörgerät für beide Ohren liegen bei 2.000€. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung leistet knapp 800€. Es bleibt eine Selbstbeteiligung von 1.200€. Mit einem ambulanten Zusatztarif können je nach gewählten Tarif die kompletten Kosten übernommen werden.


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