Krankentagegeldversicherung

Springt ein, wenn Sie ausfallen!

 Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit

 Individuelle versichert - ganz nach Ihrem Bedarf

 Für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Jetzt An­ge­bot an­for­dern


Die Krankentagegeldversicherung kurz und bündig:

  • Die Krankentagegeldversicherung ist ein Baustein der privaten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.
    Falls Sie einmal länger krank sind, gleicht die Krankentagegeldversicherung Ihren Einkommensverlust aus,
    damit Sie Ihren Lebensstandard weiter erhalten und sich ganz auf die Genesung konzentrieren können.
  • Das Krankentagegeld kann von Angestellten, welche privat oder gesetzlich Krankenversichert sind,
    Freiberuflern und Selbständigen abgeschlossen werden.
  • Die vereinbarte Leistung der Krankentagegeldversicherung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Unfall
    längere Zeit arbeitsunfähig sind.
  • Das Tagegeld leistet so lange, bis Sie wieder gesund sind und arbeiten gehen können oder bis die Berufs­unfähig­keit eintritt.
    Bei den meisten Tarifen gibt es keine Leistungshöchstdauer.
  • Der Tagessatz der Krankentagegeldversicherung sollte auf Ihr Einkommen abgestimmt werden.

Wenn Sie ausfallen, springt die Krankentagegeldversicherung ein. Auch wenn Sie mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen,
kann das Einkommen bei längerer Krankheit schnell ins Wanken geraten.

Jetzt beraten lassen


Wofür brauchen Sie eine Krankentagegeldversicherung?

Wer sich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt hat und sich und seine Familie vor den finanziellen Einbußen schützen möchte, 
denkt sicherlich zuallererst an eine Berufs­unfähig­keitsversicherung. Was viele jedoch nicht bedenken:
Bevor Sie Berufsunfähig sind, werden Sie in den allermeisten Fällen vorher Arbeitsunfähig.
Auch eine längere Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen.


Highlights: Krankentagegeldversicherung

 Steuerfrei:
Das Tagegeld ist frei von Steuern und Sozialabgaben.

 Individuelle Absicherung:
Sie können die Höhe des Tagegelds individuelle an Ihren Bedürfnissen anpassen.

 Gesundheitsprüfung:
Der Abschluss ist mit und ohne Gesundheitsprüfung möglich.

 Finanzielle abgesichert:
Optimale Ergänzung
zu Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

 Junge Frau mit langen blonden Haaren, die mit einem breiten Lächeln vor einem rosa Hintergrund steht und beide Daumen nach oben zeigt.

 


Krankentagegeld

Eine fröhliche junge Frau mit einem Sonnenhut, die auf dem Rücken eines Mannes sitzt. Sie lächelt und hat eine lebhafte Ausstrahlung, während sie in einer städtischen Umgebung stehen.

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 116,38 Euro (Wert 2023) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit und Unfall. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.



Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Manchmal reicht ein falscher Schritt für üble Folgen: Ein Bänderriss, ein Bandscheibenvorfall oder ein komplizierter Bruch des Beines sorgen dann für eine lange Zwangspause vom Beruf. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch kostspielig werden: Denn wer nicht arbeiten kann, bekommt nach sechs Wochen weniger bzw. gar kein Gehalt. Dabei lassen sich finanzielle Langzeitschäden vermeiden und die Einkommenslücke über ein Krankentagegeld individuell und flexibel schließen.

 

Einkommens-Gap nach 6 Wochen
Wer beruflich länger ausfällt, muss nach der Entgeltfortzahlung (6 Wochen) finanzielle Einschnitte hinnehmen – solange zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen noch das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse, deren Zahlungen jedoch nicht Ihr gesamtes Gehalt abdecken. Privat versicherte Angestellte haben nach sechs Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld – die Absicherung dieses finanziellen Risikos ist damit umso wichtiger. Das Gleiche gilt für Selbstständige.

 

Wer zahlt was? - Die Unterschiede
Krankengeld: Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Die Höhe ist gesetzlich festgeschrieben: Sie bekommen für maximal 72 Wochen 70 Prozent ihres letzten Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent ihres letzten Nettogehalts ausgezahlt. Je mehr Sie verdienen, desto spürbarer wird somit das Loch im Geldbeutel.

Krankentagegeld: Wer rechtzeitig eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, kann hiervon im Krankheitsfall profitieren. Sie zahlt Ihnen einen vorher vereinbarten Tagessatz aus, so dass Sie Ihren Einkommensverlust zu 100 Prozent ausgleichen können.

Krankenhaustagegeld: Nicht verwechselt werden sollte die Krankentagegeldversicherung mit der Krankenhaustagegeldversicherung. Letztere verspricht finanzielle Entlastung bei Krankenhausaufenthalten, während die Krankentagegeldversicherung Ihre Einkommensausfälle kompensiert.

 

Versicherungsschutz anpassen
Bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes sollten Sie nicht nur den Preis im Auge behalten. Genauso wichtig ist die Möglichkeit, die Versicherung problemlos an Ihr verändertes Einkommen anpassen zu können. Auch der Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers, die Länge bestimmter Fristen und der Einschluss alkoholbedingter Krank­hei­ten und Unfälle sind ebenfalls wichtige Kriterien. Lassen Sie sich vorher ausführlich und unabhängig beraten, um im längeren Krankheitsfall optimal versorgt zu sein.


Tagessatz

Der Tagessatz der Krankentagegeldversicherung, wird mit der Höhe Ihres Einkommens festgelegt. Sie können also flexibel festlegen und bis zu 100% Ihres Nettoeinkommens absichern. Der Tagessatz kann in 5€ - Stufen abgeschlossen werden.

Keine Einschränkung

Das Krankentagegeld wird so lange geleistet bis Sie wieder gesund sind oder eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es ist zeitlich nicht begrenzt.

Keine Belastung

Das Krankentagegeld ist steuerfrei und wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt. Es muss nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.


Vergleich und Angebot Krankentagegeldversicherung

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Die Krankentagegeldabsicherung bietet Schutz, wenn Sie aufgrund Krankheit
oder Unfall eine längere Zeit ausfallen. 

Falls Sie keine oder kaum Vorerkrankungen haben, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung
ohne Erschwernisse möglich, aber was, wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen und die
Versicherungsgesellschaft den Antrag nicht annimmt?

Es gibt ein paar wenige Gesellschaften, welche eine Krankentagegeldabsicherung auch ohne Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) anbieten. In der Regel sind die bekannten Vorerkrankungen ausgeschlossen vom Versicherungsschutz, jedoch bietet dieser Tarif Schutz, für alles was sich in der Vertragslaufzeit noch ergeben könnte.

Somit muss nicht gänzlich auf diese wichtige Absicherung verzichtet werden.


Highlights: Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

 Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich

 Tägliches Krankentagegeld, auch an Feiertagen/Sonntagen

 Keine Belastung durch Sozialabgaben

 Finanzielle Absicherung auch mit Vorerkrankungen

 Ausschluss zählt nur, wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn wegen der Vorerkrankung in Behandlung sind

Eine glückliche Familie sitzt lächelnd auf dem Boden ihres Wohnzimmers. Ein Mann, eine Frau und zwei kleine Kinder umarmen sich und lachen. Im Hintergrund ist ein Sofa und ein Fenster zu sehen, durch das Tageslicht hereinfällt.

Unterlagen: Hanse Merkur, Krankentagegeldversicherung ohne Risikoprüfung

Allgemeine Versicherungsbedingungen.pdf
Tarifbedingungen KTS.pdf
Produktinformationsblatt.pdf

Für Freiberufler & Selbständige besonders wichtig


Krankentagegeld : Unverzichtbare Absicherung für Selbstständige im Krankheitsfall

Krankentagegeld : Unverzichtbare Absicherung für Selbstständige im Krankheitsfall

Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Arbeitsalltag mit ganz anderen Risiken konfrontiert als Angestellte. Die Führung eines Unternehmens erfordert nicht nur umfassendes Management, sondern auch eine spezielle Herangehensweise, insbesondere in Bezug auf die eigene Gesundheit. 

Im Gegensatz zu Angestellten, die im Regelfall darauf zählen können, dass ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) den Lohn in voller Höhe weiterzahlt, haben Unternehmer kein solches Sicherheitsnetz. Angestellte können nach der Lohnfortzahlung zudem auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, wie das Krankengeld, zurückgreifen, welches in der Regel etwa 20 Prozent unter dem Nettoeinkommen liegt. 

Selbstständige müssen ihr Einkommen selbst absichern 

Auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate.  

Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben. 

Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat. 

Lohnt sich Krankentagegeld für Angestellte?

Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert sind, kann sich die Krankentagegeld-Versicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können. Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht. 

Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Kranken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter ver­sichern, der bessere Bedingungen bietet. 


Krankentagegeld: Wie sich Selbstständige für den Krankheitsfall richtig absichern

Krankentagegeld: Wie sich Selbstständige für den Krankheitsfall richtig absichern

Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Berufsalltag gänzlich anderen Risiken ausgesetzt als Angestellte. Neben dem Management eines Unternehmens, das sich grundlegend von der Arbeit eines Mitarbeiters unterscheidet, zeigt sich das vor allem, wenn es um die Gesundheit geht.

Im Gegensatz zu einem Angestellten, der in der Regel darauf vertrauen kann, dass sein Arbeitgeber auch bei einer längeren Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen den Lohn in voller Höher weiterzahlt, fehlt einem Unternehmer dieses Sicherheitsnetz. Ein Angestellter kann außerdem nach der Lohnfortzahlung auf eine Leistung aus der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, nämlich das Krankengeld, setzen. Das ist in der Regel gut 20 Prozent niedriger als das Nettoeinkommen.

Unternehmer müssen ihr Einkommen selbst absichern

Auch auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Je nach Vereinbarung im Vertrag wählt der Versicherungsnehmer dabei den Beginn der Auszahlung mit Feststellen der Arbeitsunfähigkeit. Diese sogenannte Karenzzeit kann wenige Tage betragen oder mehrere Monate.

Wann die Auszahlung starten soll, lässt sich nicht pauschalisieren. Das hängt davon ab, wie lange der Versicherte auf sein Einkommen verzichten kann. Gegebenenfalls muss der eine oder andere eine höhere Prämie für die Absicherung in Kauf nehmen, kann dafür jedoch früher mit einer Leistung aus der Krankentagegeldversicherung rechnen.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Wie hoch nun das Krankentagegeld gewählt wird, entscheidet sich danach, wie hoch das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten war. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte, ob das volle Nettoeinkommen abgesichert werden soll oder ob 80 oder 90 Prozent davon ausreichen. Sollte sich das Einkommen während der Versicherungszeit verändern, kann das angepasst werden.

Das ist insbesondere dann wichtig, wenn das Einkommen sinkt. In diesem Fall kann die Leistung geringer gewählt werden – damit wird die Prämie günstiger. Soll die Zahlung im Krankheitsfall dagegen erhöht werden, geht damit in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung einher. Diese Möglichkeit sollte daher bereits bei Vertragsabschluss bedacht werden.

Wie teuer ist eine Krankentagegeld-Versicherung?

Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben.

Worauf muss man im Krankheitsfall achten?

Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.

Lohnt sich Krankentagegeld für Angestellte?

Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert sind, kann sich die Krankentagegeldversicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können.

Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht.

Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter ver­sichern, der bessere Bedingungen bietet.


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