Die beste Versorgung für Ihr Kind - sofortschutz, ohne Wartezeit!
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Unterbringung im 1- Bettzimmer
Rooming- IN (Begleitperson im Krankenhaus)
Angebot anfordernKinderkrankenhauszusatzversicherung online vergleichen
Wofür brauchen Sie einenstationären Zusatztarif für Ihr Kind? |
Liebe Eltern, Kinder sind neugierig und wollen die Welt endecken. Denn, wo, wie und von wem Ihr Kind behandelt wird, möchten Sie doch sicherlich gerne selbst entscheiden, oder? Mein Tip: Sichern Sie sich am besten noch heute die besten Behandlungsmöglichkeiten für Ihr Kind und schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungskosten. Das geht z.B. mit einer Kinder Krankenhauszusatzversicherung. |
Freie Arztwahl: Sie entscheiden zu welchem Arzt Sie mit Ihrem Kind gehen! Egal ob Sie einen kompetenten Facharzt oder die Chefarztbehandlung wünschen. Freie Krankenhauswahl: Entscheiden Sie einfach selbst, in welches Krankenhaus Ihr Kind geht. Romming- In: Für den Heilungsprozess ist die Nähe zu den enorm wichtig. Begleiten Sie Ihr Kind zu Untersuchungen und bleiben Sie auch über Nacht bei Ihrem Kind. 1- Bett- oder 2- Bettzimmer: Lassen Sie Ihr Kind von einer Operation oder Behandlung in einem ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer mit eigenem Bad bzw. WC erholen. Zweitmeinung: Lassen Sie die Therapie- oder Behandlungsempfehlung für Ihr Kind noch einmal durch eine weitere Meinung absichern. |
Der Leistungscheck |
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung für Ihr Kind sichern Sie sich die Kostenerstattung für das 1- Bettzimmer. So kann sich Ihr Kind optimal von einer Op oder einer Krankheit erholen. Eine weitere wichtige Leistung aus der Kinder Krankenhauszusatzversicherung ist die freie Arztwahl, Sie können Ihr Kind also direkt vom Chefarzt oder aber von einem Spezialisten behandeln lassen. Somit sichern Sie Ihrem Kind die bestmögliche Versorgung. |
Des weiteren dürfen Sie auch das Krankenhaus bzw. die Klinik selbst aussuchen. In den meisten Tarifen ist auch ein sog. "Rooming in" enthalten. Hiermit können Sie als Elternteil mit Ihrem Kind gemeinsam stationär aufgenommen werden und können sich so rund um die Uhr um Ihr Kind kümmern. Falls Sie eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie aus den meisten Tarifen ein Ersatztagegeld. |
Für Kinder ist der stationäre Zusatztarif sehr günstig. Eine gute Kinder Krankenhauszusatzversicherung bekommen Sie bereits für rund 3,00€/Monat. Daher ist die diese Absicherung auch ein tolles Geschenk für das Patenkind und/oder den Enkel. Möchten Sie Ihrem Enkel/Patenkind eine freude machen? Melden Sie sich gerne bei mir! |
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Das Rooming-in bedeuet, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind stationär aufgenommen werden und sich dort rund um die Uhr um Ihr Kind kümmern können.
Damit sich Ihr Kind bestmöglich erholen kann, ist es wichtig, dass Ängste und Stress abgebaut werden und wer könnte sich besser um Ihr Kind kümmern, als Sie?
Sie können Ihr Baby versichern, sobald es auf der Welt ist. Somit erhält Ihr kleiner Schatz von Anfang an alle Leistungen, welche sonst nur privat versicherte genießen können.
Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherte (GKV) bei einem Krankenhausaufenthalt mehr erwarten, als die Grundversorgung der GKV, sollten Sie sich und Ihr Kind unbedingt mit einer Krankenhauszusatzversicherung absichern.
Besonders bei Kinder kann es schnell zu einem stationären Aufenthalt kommen. Des Weiteren profitieren Sie als Elternteil von dem sogenannten Rooming- In. Mit diesem Leistungsbaustein werden Sie mit Ihrem Kind stationär aufgenommen und können sich so rund um die Uhr um Ihr Kind kümmern. Zu besonders günstigen Konditionen sichern Sie Ihrem Kind auch die Unterbringungskosten im 1- Bettzimmer mit besonderer Verpflegung. So kann sich Ihr Schatz am besten von einer Krankheit oder einem Unfall erholen.
Die meisten Tarife sehen keine Wartezeiten vor. Das bedeutet Sie haben sofort, ab Versicherungsbeginn auch Versicherungsschutz.
In den meisten Tarifen wird ein Ersatztagegeld geleistet, wenn Sie auf die Wahlleistung wie z.B. den Chefarzt oder das 1- Bettzimmer verzichten.
Wenn es um die Kostenerstattung beispielsweise für Naturheilbehandlungen oder minimal-invasive Operationsverfahren geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patient und seiner gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, legt der Gesetzgeber im „gesetzlichen Leistungskatalog“ fest. Der sichert die Grundversorgung der ... [ mehr ]
Ramona Conrad
RC Versicherungsmakler
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