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Wofür brauchen Sie eineZahnzusatzversicherung: |
Schöne und gesunde Zähne ist ein wichtiges Gut. Der Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz ist sehr hoch und steigt stetig. In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die medizinische notwendige Behandlung der Grundversorgung. Aber Achtung: Und glauben Sie mir: Um diese hohen Kosten aufzufangen, |
Zahnersatz: Zahnbehandlungen: Professionelle Zahnreinigung: Kieferorthopädie: |
Der Leistungscheck |
Die Zahnzusatzversicherung setzt sich aus verschiedenen Leistungsbausteinen zusammen:
Der wichtigste Baustein ist die Leistung für Zahnersatz. Die Tarife leisten für einen festgelegten Prozentsatz. Es kann z.B. zwischen 75% - 80% oder 90% - 100% gewählt werden. Der Beitrag steigt entsprechend, wenn der Prozentsatz 90 oder mehr beträgt. Die Zahnbehandlungen sind in den meisten Tarifen zu 100% abgesichert, die einzige Besonderheit: Auch die Kieferorthopädie kann bei Erwachsenen abgesichert werden. In vielen Tarifen, ist diese lediglich aufgrund eines Unfalles mitversichert. |
Ebenfalls ist die professionelle Zahnreinigung Die Tarife leisten aber sehr unterschiedlich, wenn Sie die Zahnreinigung sehr regelmäßig in Anspruch nehmen, sollten Sie auch darauf achten, dass die PZR entsprechend hoch abgesichert ist - Mein Tip: Es gibt aber auch noch Tarife mit Altersrückstellungen. Hier investieren Sie zu Anfangs einen Mehrbeitrag, dafür wird sich der monatliche Beitrag aber nicht aufgrund des älter werdens erhöhen und Sie genießen einen konstanten Beitrag in der Vertragslaufzeit. |
Hochwertiger ZahnersatzHochwertiger Zahnersatz kann schnell teuer werden. Für die Regelversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss von 60%. Für privatärztliche Behandlungen ist es sogar noch weniger. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt |
ZahnbehandlungenAuch die Kostenübernahme von Zahnbehandlungenen ist ein Bestandteil der Zahnzusatzversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten für eine Zahnbehandlung. Für Kunstofffüllungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme z.B. nur für die Frontzähne. Auch eine Wurzelbehandlung wird nicht in jedem Fall übernommen. |
Professionelle ZahnreinigungDie professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Behandlungsbaustein damit Ihre Zähne lange gesund bleiben. Nicht alle Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. In der Zahnzusatzversicherung ist auch diese Leistung enthalten und das ab sofort ohne Wartezeit. |
Kieferorthopädische BehandlungEine Kieferorthopädische Behandlung kostet oft mehrere Tausend Euro. Erwachsene erhalten in aller Regel gar keine Leistung für eine Kieferorthopädische Behandlung. Kinder erhalten die Erstattung für diese Behandlung nur in bestimmten Fällen. |
Viele Tarife haben keine Wartezeit - sie leisten also ab Versicherungsbeginn.
Aber Vorsicht: Grundsätzlich zählt, dass alles was bereits angeraten oder empfohlen wurde nicht mitversichert ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo auch angeratene Behandlungen noch mitversichert werden können.Außerdem müssen die Höchstbeträge der ersten Jahre beachtet werden.
Die Höchstbeträge variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Bei einigen wird das Versicherungsjahr und bei anderen das Kalenderjahr als Grundlage genommen. So haben Sie bei manchen Gesellschaften bereits ab Versicherungsbeginn ein Budget von bis zu 1.500€ zur Verfügung. Die Leistungsbegrenzung ist meistens für 4 Jahre festgelegt. Insgesamt bieten Tarife in 4 Jahren eine Erstattung von bis zu 9.000€ an.
Es gibt aber auch Tarife wo die Einschränkung nur für die ersten 3 Jahre vereinbart ist.
Nach den Höchstbegrenzungen leisten die Tarife immer den vereinbarten %-Satz für z.B. Zahnersatzmaßnahmen.
Es gibt einige Tarife wo keine Abfrage zu Ihrem Zahnstatus getätigt werden muss.
Bei diesen Tarife, prüft die Gesellschaft immer wenn Sie eine Leistung einreichen.
Wenn die Ursache vor Vertragsbeginn liegt, erhalten Sie keine Erstattung.
Sollte durch die Patientenakte allerdings hervorgehen, dass die Ursache der Behandlung nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, bekommen Sie die vertraglich vereinbarte Leistung. Hier ist ein Vertragsabschluss immer möglich.Bei vielen Gesellschaften werden aber nach fehlenden nicht ersetzen Zähnen, nach offenen/angeratenen Behandlungen oder einer laufenden Paradontosebehandlung gefragt. Haben Sie 3 fehlende nicht ersetzte Zähne können Sie den Versicherungsschutz beantragen, aber aufgepasst: Bei manchen Tarifen findet eine Kürzung der Leistung in den ersten Jahren statt.Es kann sogar 1. fehlender Zahn mitversichert werden, wenn keine Behandlung angeraten wurde. Sollten weitere Zähne fehlen, sind diese dann allerdings ausgeschlossen.Eine laufende Paradontosebehandlung führt bei manchen Gesellschaften übrigens zu einer Ablehnung. Offene und angeratene Zahnbehandlungen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die meisten Tarife leisten rein vorsorglich für die Zukunft - also für alles was ab Versicherungsbeginn eintrifft. Sie können den Versicherungsschutz zwar beantragen würden allerdings für die bereits angeratene und empfohlene Behandlung keine Leistung bekommen.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
So gibt es auch eine Hand voll Tarife, wo Sie offene Behandlungen oder fehlende Zähne mitversichern können. Bis zu 3 fehlende nicht ersetze Zähne können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Wenn es 4 oder mehr fehlende Zähne sind wird es etwas schwieriger. Mitversichert werden können auch bereits empfohlene Füllungen oder Behandlungen welche der Zahnarzt vor über 2 Jahren angeraten hat.In jedem Fall sollten Sie sich beraten lassen, wenn bereits eine Behandlung im Raum steht.
Durch die passgenaue Auswahl der Zahnzusatzversicherung, haben Sie vielleicht die Möglichkeit die Behandlung mitzuversichern. Wenn Sie von Anfang an nicht den richtigen Tarif gewählt haben, kann es im Leistungsfall zu Problemen führen -
sogar so weit, dass die Gesellschaft von dem bestehenden Vertrag zurücktritt.
Bei der privaten Zahnzusatzversicherung ist ein gepflegtes Bonusheft bei vielen Gesellschaften nicht relevant. Es gibt allerdings ein paar Tarife, wo Sie durch ein gepflegtes Bonusheft mehr Leistung erhalten.
Haben Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung und tun sich mit einem Wechsel aufgrund evt. Nachteile schwer?Viele Gesellschaften machen Ihnen den Wechsel der Zahnzusatzversicherung einfach,
indem die Vorversicherungszeit bei der bestehenden Zahnstaffel positiv angerechnet wird.Somit müssen Sie bei einigen Tarifen nicht die komplette Zahnstaffel/Höchstbeträge für die ersten Jahre erneut durchlaufen, sondern bekommen die Zeit der bestehenden Zahnzusatzversicherung mit angerechnet.
Mein Fazit |
Für hochwertigen Zahnersatz oder eine privatärztliche Zahnbehandlung Von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die Mitglieder nur einen geringen Zuschuss. Wer sich vor hohen Eigeneinleistungen beim Zahnarzt schützen möchte, sollte sich für eine private Zahnzusatzversicherung entscheiden. Patienten die Wert auf hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlungen legen empfehle ich eine Zahnzusatzversicherung. Aber auch Versicherte, die mit der Zuzahlung der Regelversorgung nicht einverstanden sind, denn auch hier beträgt der Eigenanteil noch zwischen 40%-25%. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich also für jeden der gesetzlich Krankenversichert ist. Im besten Fall, schließen Sie die Zahnzusatzversicherung bereits
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Ramona Conrad
RC Versicherungsmakler
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