Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Damit die Zahnlücke nicht zur Finanzlücke wird.
Sichern Sie sich gegen die hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt ab!

 

Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Entscheidungshilfen 


Wofür brauchen Sie eine

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

Schöne und gesunde Zähne ist ein wichtiges Gut.
Sie sorgen nicht nur für ein attraktives auftreten sondern auch für mehr Lebensqualität. Sorgen Sie vor und erhalten Sie sich Ihr schönes lächeln. 

Der Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz ist sehr hoch und steigt stetig. In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur die medizinische notwendige Behandlung der Grundversorgung. 

Aber Achtung: 
Auch die Grundversorgung wird nicht in voller Höhe von der 
gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen.
Auf einen hohen Teil der Kosten bleibt der Patient selber sitzen.

Und glauben Sie mir:
Wieviel Ihre Zähne Wert sind, werden Sie wissen,
wenn Ihr Zahnarzt eine Behandlung vorschlägt, 
die kaum von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen wird.

Um diese hohen Kosten aufzufangen, 
haben sich bereits viele meiner Kunden für eine
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entschieden.


Highlights: Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnersatz:
Die wichtigste Leistung in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Erstattung für hochwertigen Zahnersatz, wie z.B. Implantate. 

Zahnbehandlungen
Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernimmt ebenfalls die Kosten für hochwertige Zahnbehandlungen, wie z.B. Kunststoffüllungen.

Professionelle Zahnreinigung: 
Zu einer der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen zählt z.B. professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Zahnreinigung sollte mindestens einmal idealerweise sogar zweimal im Jahr durchgeführt werden. In einigen Tarifen ist die professionelle Zahnreinigung sogar unbegrenzt mitversichert - egal wie oft, egal wie teuer!

Kieferorthopädie: 
Einige Tarife leisten auch für eine Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen.

Vorteile Zahnzusatzversicherung

Der Leistungscheck

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung setzt sich aus verschiedenen Leistungsbausteinen zusammen:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlungen
  • Professionelle Zahnreinigung und
  • Kieferorthopädie

Der wichtigste Baustein ist die Leistung für Zahnersatz. Die Tarife leisten für einen festgelegten Prozentsatz. Es kann z.B. zwischen 75% - 80% oder 90% - 100% gewählt werden. Der Beitrag steigt entsprechend, wenn der Prozentsatz 90 oder mehr beträgt.

Die Zahnbehandlungen sind in den meisten Tarifen zu 100% abgesichert, die einzige Besonderheit:
Wenn die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet, wird bei den meisten Tarifen die Leistung um einen fiktiven Prozentsatz gekürzt. Das ist z.B. bei der privatärztlichen Wurzel- und Paradontosebehandlung der Fall. 

Auch die Kieferorthopädie kann bei Erwachsenen abgesichert werden. In vielen Tarifen, ist diese lediglich aufgrund eines Unfalles mitversichert. 
Ein paar wenige Tarife leisten aber auch für kosmetische Kieferorthopädische Behandlungen.

Ebenfalls ist die professionelle Zahnreinigung 
(PZR) ein Bestandteil der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. 

Die Tarife leisten aber sehr unterschiedlich, wenn Sie die Zahnreinigung sehr regelmäßig in Anspruch nehmen, sollten Sie auch darauf achten, dass die PZR entsprechend hoch abgesichert ist - 
am besten unbegrenzt in Anzahl und Höhe.

Mein Tip:
Es gibt zwei Tarif-Varianten. Zum einem Risikotarife, hier finden in den meisten Tarifen bis zum 61. Lebensjahr Alterssprünge statt. Somit wird sich der Beitrag aufgrund des älter werdens erhöhen.

Es gibt aber auch noch Tarife mit Altersrückstellungen. Hier investieren Sie zu Anfangs einen Mehrbeitrag, dafür wird sich der monatliche Beitrag aber nicht aufgrund des älter werdens erhöhen und Sie genießen einen konstanten Beitrag in der Vertragslaufzeit.


Die Leistungsbausteine der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Hochwertiger Zahnersatz

Hochwertiger Zahnersatz kann schnell teuer werden. Für die Regelversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss von 60%. Für privatärztliche Behandlungen ist es sogar noch weniger. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernimmt 
bis zu 100% der Kosten für hochwertigen Zahnersatz.

Zahnbehandlungen

Auch die Kostenübernahme von Zahnbehandlungenen ist ein Bestandteil der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten für eine Zahnbehandlung. Für Kunstofffüllungen übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Kostenübernahme z.B. nur für die Frontzähne. Auch eine Wurzelbehandlung wird nicht in jedem Fall übernommen.

Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Behandlungsbaustein damit Ihre Zähne lange gesund bleiben. Nicht alle Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. In der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist auch diese Leistung enthalten und das ab sofort ohne Wartezeit.

Kieferorthopädische Behandlung

Eine Kieferorthopädische Behandlung kostet oft mehrere Tausend Euro. Erwachsene erhalten in aller Regel gar keine Leistung für eine Kieferorthopädische Behandlung. Kinder erhalten die Erstattung für diese Behandlung nur in bestimmten Fällen.


Leistungsbeispiele


Ab wann leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Viele Tarife haben keine Wartezeit - sie leisten also ab Versicherungsbeginn.
Aber Vorsicht: Grundsätzlich zählt, dass alles was bereits angeraten oder empfohlen wurde nicht mitversichert ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo auch angeratene Behandlungen noch mitversichert werden können.Außerdem müssen die Höchstbeträge der ersten Jahre beachtet werden.
Die Höchstbeträge variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Bei einigen wird das Versicherungsjahr und bei anderen das Kalenderjahr als Grundlage genommen. So haben Sie bei manchen Gesellschaften bereits ab Versicherungsbeginn ein Budget von bis zu 1.500€ zur Verfügung. Die Leistungsbegrenzung ist meistens für 4 Jahre festgelegt. Insgesamt bieten Tarife in 4 Jahren eine Erstattung von bis zu 9.000€ an.
Es gibt aber auch Tarife wo die Einschränkung nur für die ersten 3 Jahre vereinbart ist.
Nach den Höchstbegrenzungen  leisten die Tarife immer den vereinbarten %-Satz für z.B. Zahnersatzmaßnahmen.

Gesundheitsprüfung

Es gibt einige Tarife wo keine Abfrage zu Ihrem Zahnstatus getätigt werden muss.
Bei diesen Tarife, prüft die Gesellschaft immer wenn Sie eine Leistung einreichen.
Wenn die Ursache vor Vertragsbeginn liegt, erhalten Sie keine Erstattung.
Sollte durch die Patientenakte allerdings hervorgehen, dass die Ursache der Behandlung nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, bekommen Sie die vertraglich vereinbarte Leistung. Hier ist ein Vertragsabschluss immer möglich.Bei vielen Gesellschaften werden aber nach fehlenden nicht ersetzen Zähnen, nach offenen/angeratenen Behandlungen oder einer laufenden Paradontosebehandlung gefragt. Haben Sie 3 fehlende nicht ersetzte Zähne können Sie den Versicherungsschutz beantragen, aber aufgepasst: Bei manchen Tarifen findet eine Kürzung der Leistung in den ersten Jahren statt.Es kann sogar 1. fehlender Zahn mitversichert werden, wenn keine Behandlung angeraten wurde. Sollten weitere Zähne fehlen, sind diese dann allerdings ausgeschlossen.Eine laufende Paradontosebehandlung führt bei manchen Gesellschaften übrigens zu einer Ablehnung. Offene und angeratene Zahnbehandlungen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ist es schon zu spät?

Die meisten Tarife leisten rein vorsorglich für die Zukunft - also für alles was ab Versicherungsbeginn eintrifft. Sie können den Versicherungsschutz zwar beantragen würden allerdings für die bereits angeratene und empfohlene Behandlung keine Leistung bekommen. 


Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
So gibt es auch eine Hand voll Tarife, wo Sie offene Behandlungen oder fehlende Zähne mitver­sichern können. Bis zu 3 fehlende nicht ersetze Zähne können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Wenn es 4 oder mehr fehlende Zähne sind wird es etwas schwieriger. Mitversichert werden können auch bereits empfohlene Füllungen oder Behandlungen welche der Zahnarzt vor über 2 Jahren angeraten hat.In jedem Fall sollten Sie sich beraten lassen, wenn bereits eine Behandlung im Raum steht.
Durch die passgenaue Auswahl der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, haben Sie vielleicht die Möglichkeit die Behandlung mitzuver­sichern. Wenn Sie von Anfang an nicht den richtigen Tarif gewählt haben, kann es im Leistungsfall zu Problemen führen -
sogar so weit, dass die Gesellschaft von dem bestehenden Vertrag zurücktritt.

Bonusheft Vorteil

Bei der privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist ein gepflegtes Bonusheft bei vielen Gesellschaften nicht relevant. Es gibt allerdings ein paar Tarife, wo Sie durch ein gepflegtes Bonusheft mehr Leistung erhalten. 

Wechselvorteil

Haben Sie bereits eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung und tun sich mit einem Wechsel aufgrund evt. Nachteile schwer?Viele Gesellschaften machen Ihnen den Wechsel der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung einfach,
indem die Vorversicherungszeit bei der bestehenden Zahnstaffel positiv angerechnet wird.Somit müssen Sie bei einigen Tarifen nicht die komplette Zahnstaffel/Höchstbeträge für die ersten Jahre erneut durchlaufen, sondern bekommen die Zeit der bestehenden Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit angerechnet.


Mein Fazit

Für hochwertigen Zahnersatz oder eine privatärztliche Zahnbehandlung 
können schnell Kosten im vierstelligen Bereich zusammen kommen.

Von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung erhalten die Mitglieder nur einen geringen Zuschuss. Wer sich vor hohen Eigeneinleistungen beim Zahnarzt schützen möchte, sollte sich für eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entscheiden.

Patienten die Wert auf hochwertigen Zahnersatz und Zahnbehandlungen legen empfehle ich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Aber auch Versicherte, die mit der Zuzahlung der Regelversorgung nicht einverstanden sind, denn auch hier beträgt der Eigenanteil noch zwischen 40%-25%. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich also für jeden der gesetzlich Krankenversichert ist.

Im besten Fall, schließen Sie die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bereits 
in jungen Jahren ab. Damit sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Bei einem niedrigen Eintrittsalter profitieren Sie von günstigen Beiträgen in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung
  • Außerdem sind in jungen Jahren die Zähne meist noch gesund.
  • Des Weiteren haben die Tarife in den ersten Jahren eine eingeschränkte Leistung. Mit einem frühzeitigen Beginn der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, können Sie sicher sein, dass bei den ersten teuren Zahnersatzmaßnahmen der volle vereinbarte %- Satz übernommen wird.

Blog: Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


 

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Besteht der Vertrag nach 12 Monaten noch immer, bekommen Sie einen weiteren 15€ Wunschgutschein.


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Ramona Conrad
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