Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung -
rundum Schutz für Ihr Kind

Sofortschutz - Ohne Wartezeit

 Kieferorthopädie für Kinder & Jugendliche

 Keramik- Brackets, innenliegende Zahnspange u.v.m.

 100% für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, schmerzstillende Maßnahmen & Zahnersatz

Beratung anfordernKinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung online ver­gleichen


Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Mit der zahntastischen Kinder Zahnheldenzusatzversicherung genießen
Sie eine Rundum-Versorgung beim Zahnarzt & Kieferorthopäden -
für ein strahlendes Kindergrinsen ohne Zähneklappern!

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Erwachsene Entscheidungshilfen für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Warum ist eine Kinder

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll?

Liebe Eltern,
heutzutage benötigen ca. 60% der
Kinder eine Kieferorthopädische Behandlung.
Davon muss jede 4. Therapie aus eigener Tasche gezahlt werden.
Das kann schnell teuer werden!

Der wichtigste Leistungsbaustein der 
Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Kieferorthopädie.

Es können aber auch für die professionelle Zahnreinigung und Zusatzleistungen bei Zahnbehandlungen z.B. schmerzstillende Maßnahmen hohe Behandlungskosten entstehen, welche nicht oder nur sehr gering von den gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen übernommen werden.

Es ist wirklich wichtig, als Eltern über die Gesundheit der Kinder nachzudenken. Eine Kieferorthopädische Behandlung kann eine große finanzielle Belastung darstellen, daher ist eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung eine gute Möglichkeit, um sich über die Kosten keine Gedanken machen zu müssen.

Es ist ratsam, diese Entscheidung frühzeitig zu treffen, damit sicher gestellt ist, dass alle möglichen Behandlungen abgedeckt sind. Wenn eine Fehlstellung oder Behandlung erst einmal festgestellt wurde, ist es leider zu spät, um diese Behandlung oder Therapie noch mit abzudecken. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig abzusichern, um die Gesundheit Ihrer Kinder optimal zu unterstützen.

Gemeinsam finden wir schnell & einfach die passende
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind!

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Highlights: Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 Kieferorthopädie (KFO):
Absicherung gegen die hohen Kosten
von festen und losen Zahnspangen

 Kieferorthopädische Zusatzleistungen

Wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen

 Alle Kieferorthopädischen Indikationsgruppen: 
Versichert sind alle Kieferorthopädische Indikationsgruppen 
von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung)

 Professionelle Zahnreinigung (PZR): 
Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals 
im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen

 Hochwertiges Material: 
Bei Zahnersatz & Zahnfüllungen

 Schmerzstillende Maßnahmen:
Wie z.B. Lachgas, Vollnarkose, Dämmerschlaf

Wissenswertes

Kinderzahnzusatzversicherung

 


Der Leistungscheck

Eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bietet
eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen
Kranken­ver­si­che­rung, um die zusätzlichen Kosten für zahnärztliche- und Kieferorthopädische Leistungen für Kinder
abzudecken.

Es ist wichtig, umfangreiche Leistungschecks durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Versicherung die notwendigen Leistungen bietet. Bei einem Leistungscheck sollte überprüft werden, welche zahnärztlichen Behandlungen und Vorsorgeleistungen abgedeckt sind,
ob es Wartezeiten gibt und welche Eigenbeteiligungen zu erwarten sind.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann
dabei helfen, die passende Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zu finden,
die den individuellen Bedürfnissen und
finanziellen Möglichkeiten am besten entspricht.

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung setzt
sich aus verschiedenen Leistungen zusammen.

Behandlungen, die bei den kleinen Patienten
am häufigsten vorkommen, sind hier bestens abgesichert. Denken Sie an...

 

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist, sollten Sie die Kieferorthopädie in jedem Fall mitver­sichern. 

So sichern Sie Ihrem Kind eine optimale Behandlung, falls eine Zahnfehlstellungen behandelt werden muss - aber auch dann,
wenn die Korrektur eher aus kosmetischen 
Gründen vorgenommen wird.

Sollte Ihr Kind bereits älter sein oder die Kieferorthopädische Behandlung schon angeraten oder am laufen sein, empfehle ich dennoch eine 
Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Welche sich optimal um Zahnbehandlungen, Vorsorge und Zahnersatz kümmert.

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist keine 08/15 Absicherung. Aufgrund verschiedener Leistungsspektren sollte Sie also ganz individuell ausgesucht werden, damit Sie perfekt zu den Bedürfnissen von Ihrem Kind passt.

 


Leistungsbausteine der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Kieferorthopädie (KFO)

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zahlt nur für eine Kieferorthopädische Behandlung, wenn diese nach KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3, 4 oder 5 eingestuft wurde, dies entspricht einer schweren Fehlstellung und auch hier gibt es Abstriche, für die Regelversorgung erhalten Sie nach erfolgreicher Behandlung 100%, für privatärztliche Leistungen, wie z.B. Mini-Brackets, Keramik Brackets, Invisaligns oder der Lingual-Technik erhalten Sie dahingegen keine Leistung. Für KIG 1 und 2 (leichte Fehlstellung) bekommen Sie gar keinen Zuschuss von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.
Eine Kieferorthopädische Behandlung kann ein Loch ins Budget reißen!
Für den vollen Rundum-Schutz Ihrer Kleinen gibt's die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

 

 

 

Kinderzahnzusatzversicherung

 

 

Kinderzahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung + Zahnersatz

In den Tarifen sind Zahnbehandlungen in den meisten Fällen zu 100% abgesichert. Auch bei kleinen Kindern, kann trotz guter Zahnpflege Karies entstehen. Somit werden z.B. hochwertige Kunststofffüllungen von der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernommen. Hier kommen auch schmerzstillende Maßnahmen mit rein, wün­schen Sie eine Lachgasbehandlung? Dann werden auch diese Kosten über die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgerechnet. Wenn Ihr Kind eine Zahnspange benötigt, ist die gründliche Zahnpflege sehr wichtig. Insbesondere die Zwischenräume der Zahnspange sollten regelmäßig durch die professionelle Zahnreinigung gereinigt werden. Auch diese Kosten übernimmt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder.
Sollte einmal Zahnersatz z.B. aufgrund von einem Unfall notwendig sein, erhalten Sie die Vertraglich vereinbarte Leistung.


Für Eltern erstrahlt nichts heller als das zauberhafte Lachen ihrer Kinder!
Am schönsten wirkt es mit geraden und harmonischen Zähnen.
Oft bedarf es der Zauberhand des Kieferorthopäden, um diesem Schönheitsideal gerecht zu werden.
Ganz gleich, ob lockere oder feste Zahnspangen, unsichtbare Drähte oder transparente Schienen -
in der Zahnheilkunde existieren wundervolle Möglichkeiten, um Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen zu korrigieren.
Jedoch tragen die Gesundheitskassen nur die Kosten für grundlegende Behandlungen in schwerwiegenden Fällen.
Streben Sie nach mehr Glanz und Komfort für Ihr Kind beim Zahnzauberer?
Durch den Einsatz einer Kinderzahnzauberversicherung brauchen Sie sich um die Kosten einer
Kieferorthopädischen Behandlung keine Sorgen mehr machen.

Alle Tipps & Tricks, sowie wichtige Infos erhalten Sie in einem Beratungsgespräch!

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Kinderzahnzusatzversicherung


Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung  für eine Fissurenversiegelung

Kinderzahnzusatzversicherung

Fissurenversiegelung ist ein wichtiger Schutz für die Zähne, insbesondere bei Kindern. Diese Behandlung hilft, die Fissuren, also die Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne, vor Karies zu schützen. Dabei wird eine dünnflüssige Kunststoffschicht auf die Fissuren aufgetragen, um sie zu versiegeln und so das Eindringen von Speiseresten und Bakterien zu verhindern. Die Fissurenversiegelung ist schmerzfrei und eine effektive Maßnahme zur Vorbeugung von Karies. Es ist empfehlenswert, regelmäßig Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchzuführen, um den Zustand der Versiegelung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern.

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) übernimmt die Kosten der Fissurenversiegelung lediglich an den großen Backenzähnen, für die Fissurenversiegelung der Prämolaren, welche aber ebenso gefährdet sind, leisten die Krankenkassen aber leider nicht.

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bietet eine großartige Lösung, um die Kosten für die Versiegelung der Prämolaren zu decken, die von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung nicht übernommen werden.

Mit dieser Versicherung können Eltern sicher sein, dass ihre Kinder die bestmögliche zahnärztliche Versorgung erhalten, ohne sich Sorgen um hohe Kosten machen zu müssen.

Die Prävention von Ablagerungen und Plaquebildung durch die Versiegelung der Fissuren ist entscheidend für die langfristige Zahngesundheit der Kinder. Vertrauen Sie auf die Leistungen der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, um sicherzustellen, dass Ihre Kinder ein strahlendes Lächeln haben und ihre Zähne optimal geschützt sind.


Mit einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung gegen Karies vorsorgen

Die regelmäßige Reinigung ist wichtig, damit Karies erst gar nicht entstehen kann. Aber auch wenn Kinder den täglichem Umgang mit der Zahnbürste von Mama und Papa und auch im Kindergarten lernen, putzen die Mini´s oft nicht so sorgfältig, wie es nötig wäre.

Idealerweise sollten Eltern konsequent Nachputzen. Eine halbjährliche Zahnreinigung bei Ihrem Zahnarzt, um Karies erst gar nicht entstehen zu lassen ist ebenfalls empfehlenswert.

Die Kosten für die intensive Vorsorge ist oft kein Bestandteil der Krankenkasse, sodass diese aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Entscheiden Sie sich für eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung brauchen Sie sich zukünftig keine Sorgen mehr um die beste Versorgung der kleinen Zähne machen. Diese Leistung und noch viel mehr übernimmt dann Ihre Kinde Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

Bei der Pflege von Kinderzähnen ist es besonders wichtig, sie in besten Händen zu wissen. Eltern sollten frühzeitig mit der Zahnpflege ihrer Kinder beginnen, um Karies und anderen Zahnerkrankungen vorzubeugen. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt sind ebenfalls entscheidend, um die Gesundheit der Kinderzähne zu erhalten. Mit einfühlsamer Betreuung und speziell auf die Bedürfnisse von kleinen Patienten abgestimmten Behandlungsmethoden können Zahnärzte sicherstellen, dass Kinderzähne optimal versorgt werden. Denn gesunde Kinderzähne legen den Grundstein für ein lebenslanges strahlendes Lächeln.

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Schmerzlindernde Maßnahmen in der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Kinderzahnzusatzversicherung

Viele Kinder und Jugendliche haben Angst vor dem Zahnarzt-Besuch. Bei Behandlungen werden oft Schmerzlindernde Maßnahmen, wie z.B. Lachgas eingesetzt. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt dafür aber leider nicht die Kosten. Aber mit einer richtigen Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinderzähne sind Sie auf der sicheren Seite und haben auch die Lachgas-Party im Gepäck!

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Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, dass der Besuch beim Zahnarzt nichts Schlimmes ist und dass es immer Möglichkeiten gibt, den Prozess angenehmer zu gestalten.

Eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine gute Möglichkeit,
um Eltern und Ihren Kindern Sicherheit zu geben und sie vor unerwarteten Kosten zu schützen. Mit der richtigen Versicherung können sowohl präventive Maßnahmen als auch schmerzlindernde Behandlungen abgedeckt werden. So können Kinder ohne Angst vor Schmerzen oder finanziellen Belastungen ihre Zahnarzttermine wahrnehmen und ihre Zahngesundheit erhalten.

Es ist schön zu wissen, dass es Mittel und Wege gibt, um den Zahnarztbesuch für Kinder so stressfrei wie möglich zu gestalten.


Kinderleicht zu einem strahlenden Grinsen!

Welche Zahnabenteuer uns als Erwachsene erwarten, wird schon in der Kindheit festgelegt.
Neben Genen spielen Essen, Zähneputzen und das Taschengeld der Eltern eine große Rolle.
Die Krankenkasse deckt nur das Minimum ab. Wer seinem Kind strahlende Beißerchen wünscht,
sollte über eine gute Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nachdenken.

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Und was kostet eine gute Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bietet eine sinnvolle Möglichkeit, um die Zahngesundheit Ihres Kindes zu schützen und dabei Kosten zu sparen. Im Vergleich zu Zahn­zu­satz­ver­si­cherungen für Erwachsene sind die Tarife für Kinder oft deutlich günstiger, während die Leistungen dennoch sehr umfassend sind. Mit monatlichen Beiträgen zwischen 2 und 20 Euro können Sie Ihrem Kind eine hochwertige Absicherung für seine Zähne bieten,
die im Ernstfall vor hohen Behandlungskosten schützt. Es lohnt sich also, über eine Kinde Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nachzudenken und die
Gesundheit der Milchzähne und bleibenden Zähne Ihres Kindes zu unterstützen.

Zum Beispiel:

Besonders die ganz kleinen bis zum 5. Lebensjahr kann man wunderbar günstig z.B. bei dem Münchenr Verein für 1,50€/Monat absichern.
Trotz des geringen Beitrages erhalten Sie selbstverständlich die volle Leistung.


Hier sehen Sie meine 3 Top-Favoriten auf einen Blick:

Concordia
Münchener Verein
UKV

  • 100% für Kieferorthpädische Behandlungen. KIG 1 + 2 insgesamt 8.000€, KIG 3, 4 + 5 unbegrenzte Leistung. Das Budget steht pro Behandlung zur Verfügung.
  • 100% für hochwertige Zahnbehandlungen, wie z.B. Kunststofffüllungen
  • 550€ aller 2 Jahre für die professionelle Zahnreinigung
  • 100% für Schmerzlindernde Maßnahmen, wie z.B. Vollnarkose, Lachgas o.ä.
  • 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Jahren:
    1. Jahr 1.500€,
    2. Jahr 3.000€ und
    3. Jahr 4.500€ / Kalenderjahr,
    bei Unterjährigen Eintritt wird das 1. Jahr gequotelt. Danach sowie bei Unfall unbegrenzt.

Monatsbeitrag: 0-19 Jahre: 12,82€ / danach folgen weitere Alterssprünge

Mehr Infos

  • 100% für Kieferorthopädische Behandlungen in der gesamten Vertragslaufzeit (KIG 1-5). Max 5.000€ (fiktive Kürzung falls die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet um 35% z.B. bei leichter Fehlstellung)
  • 100% für hochwertige Zahbehandlungen z.B. Kunststofffüllung
  • 2x im Jahr 100€ für die professionelle Zahnreinigung
  • 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • 300€/Jahr für Schmerzlindernde Maßnahmen z.B. Vollnarkose, Lachgas o.ä.
  • Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren:
    1. Jahr: 1.500€,
    1.-2. Jahr 3.000€,
    1.-3. Jahr 4.500€ und
    1.-4. Jahr 6.000€ / Kalenderjahr,
    danach sowie bei Unfall unbegrenzt.

Monatsbeitrag: 0-5 Jahre: 1,50€ / 6-15 Jahre: 13,30€ / 16-25 Jahre: 16,60€ / danach folgen weitere Alterssprünge

Mehr Infos

  • 90% für Kieferorthopädische Behandlungen. Max. 3.600€. KIG 1-5.
  • 90% für hochwertige Zahnbehandlungen, wie z.B. Kunststofffüllungen
  • 120€/Jahr für die professionelle Zahnreingung.
  • 90% für hochwertigen Zahnersatz
  • 90% für Schmerzstillende Maßnahmen z.B. Vollnarkose, Lachgas o.ä.
  • Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren:
    1. Jahr 900€,
    1.-2. Jahr 2.700€,
    1.-3. Jahr 5.400€ und
    1.-4. Jahr 8.100€ / Kalenderjahr.
    Danach sowie bei Unfall unbegrenzt.

Monatsbeitrag: 0-19 Jahre: 19,79€ / danach folgen weitere Sprünge


Alle Tips auf einen Blick

 Schließen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab, bevor Ihr Zahnarzt eine Empfehlung zum Kieferorthopäden auspricht.
Empfehlenswert ist die Zahnversicherung ab dem 3-4 Lebensjahr.

 Prüfen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab dem 21. Lebensjahr: Junge Erwachsene benötigen einen anderen Schutz als Kinder.

 Achten Sie auf die Leistungsbegrenzung vom 1-4 Jahr, diese sollte möglichst hoch sein.

 Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte für Sonderwünsche wie Keramik Brackets, unsichtbare Zahnspange o.ä. leisten.

 


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Die häufigsten Fragen zu der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

Warum braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung spielen andere Leistungsbausteine eine Rolle als bei der Zahnzusatz-Versicherung für Erwachsene.

Hier stehen vor allem folgende Leistungen eine wichtige Rolle:

Heutzutage benötigen rund 50% der Kinder eine Kieferorthopädische Behandlung.
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten dieser Behandlung. Der Zuschuss der GKV ist von vielen Faktoren abhängig. Zum einem hängt die grundsätzliche Leistung von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe ab. Wird diese in 1 oder 2 (leichte Fehlstellung) eingestuft, werden Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bekommen, da es sich hier lediglich um eine kosmetische Therapie handelt, auch wenn Ihr Kieferorthopäde aus medizinischer Sicht eine Behandlung als erforderlich sieht. Des Weiteren hängt die Leistung noch von der ausgewählten Behandlung ab. Für die privatärztliche Behandlung, erhalten Sie lediglich einen Festzuschuss von der GKV. 

Da eine Kieferorthopädische Behandlung sehr teuer ist, müssten Sie also unter Umständen mit einem hohen Betrag rechnen, welchen Sie für die Behandlung selbst zahlen müssen.

Damit Sie sich um den finanziellen Spielraum der bestmöglichen Kieferorthopädischen Behandlung für Ihr Kind keine sorgen machen müssen, sollten Sie sich frühstmöglich für eine Kinde Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit dem Leistungsbaustein: Kieferorthopädie entscheiden.

TIP:
Auch wenn Ihr Zahnarzt vielleicht schon eine Empfehlung zum Kieferorthopäden ausgesprochen hat oder die Therapie bereits begonnen wurde ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder sinnvoll. 

Denn auch bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz (z.B. als Unfallfolge) entstehen hohe Kosten, welche die Krankenkasse nicht zu 100% übernimmt.

Ab wann braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die Erfahrung zeigt, dass Eltern oft den Zeitpunkt einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung verpassen. Viele Eltern werden mit dem Thema "Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung" erst konfrontiert, wenn der Zahnarzt empfiehlt, dass Kind bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Dann ist eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zwar noch möglich, die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen sind dann aber leider ausgeschlossen - die Versicherung würde also für diese Behandlung nicht leisten!

Grundsätzlich gilt: Es können nur Behandlungen abgesichert werden,
welche heute noch nicht bekannt und absehbar sind!

Im Leistungsfall tritt die Gesellschaft an den behandelnden Zahnarzt heran und bittet um Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt. Anhand der Eintragungen, welche Ihr Zahnarzt dort getätigt hat, kann die Gesellschaft schnell heraus finden, ob für die Leistung gezahlt werden muss. Sollte die Versicherung bei Ihrem Zahnarzt nicht fündig werden (z.B. aufgrund von Zahnarztwechsel o.ä.) wird unter Umständen auch um Einsicht bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gebeten. Dort kann dann geprüft werden, welche Zahnärzte z.B. abgerechnet haben. Wenn dann ersichtlich ist, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war, wird die Gesellschaft die Kostenerstattung für die Behandlung nicht erbringen.

Ich empfehle eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren.
In diesem Alter haben Kinder in der Regel ein voll entwickeltes Milchzahngebiss.

Eine Fehlstellung des Gebisses ist in diesem Alter noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine Kieferorthopädische Behandlung. Umso älter das Kind wird, umso höher ist aber das Risiko, dass Sie Ihr Kind einem Kieferorthopäden vorstellen sollen.

Da die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen keine Kostenübernahme für Behandlungen bietet, welche bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, ist der rechtzeitige Abschluss der Kinderzahnzusatzversicherung also sehr empfehlenswert.

Außerdem muss die Zahnstaffel welche für die 1. Jahre Anwendung findet beachtet werden.
Umso länger der Vertrag besteht - umso mehr Budget erhalten Sie, wenn die Behandlung begonnen wird.  

Mein Tip:
Fragen Sie am besten vor Antragstellung, welche Eintragungen in der Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt vermerkt wurden! Hier sollten Sie ebenfalls einen Blick in das U-Heft werfen. Denn auch Kinderärzte können Zahn- und Kieferfehlstellungen vermerken.

Was leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Für die medizinische Notwendige Versorgung übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Kosten. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Kinder ein Anspruch auf max. 2 Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren haben Anspruch auf 3 Früherkennungsuntersuchungen.

Die Krankenkassen übernehmen auch Kosten für:

  • Fissurenversiegelungen der bleibenden Backenzähne
  • Beratung der Mundhygiene
  • Kunststofffüllungen im Frontbereich

Die Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung wird nur für KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3, 4 und 5 übernommen. Sie erhalten innerhalb der Behandlung 80% Erstattung. Die verbleibenden 20% leisten Sie im voraus, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, bekommen Sie die 20% von der gesetzlichen Krankenkasse zurück.

Keine Leistung erhalten Sie für eine Kieferorthopädische Behandlung für KIG 1 + 2.
Die entstehenden Kosten müssen Sie komplett alleine zahlen.

Außerdem steht für privatärztliche Leistungen, wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder  Keramik-Brackets nur eine geringe Kostenübernahme zur Verfügung.

Welche Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung braucht Ihr Kind

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist und/oder noch keine Kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde, empfehle ich grundsätzlich einen Tarif mit einer umfangreichen Leistung für Kieferorthopädie. Insbesondere die maximale Erstattung sollte möglichst hoch sein, da die Behandlungskosten enorm teuer sein können.

Wichtig ist auch, dass die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung leistet, wenn die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet. Dies wäre z.B. der Fall in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe 1 und 2.

Wenn Ihr Kind schon älter ist oder die Kieferorthopädische Behandlung bereits angeraten wurde, empfehle ich einen Tarif, wo insbesondere Zahnbehandlungen und Zahnersatz sehr gut mitversichert sind. Die Beiträge der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind sehr günstig, somit ist der Einstieg besonders einfach.

Worauf muss man bei der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung achten

Wenn Sie die Kieferorthopädie (KFO) mit absichern möchten, sollten Sie einen Tarif wählen, wo die Kieferorthopädie auch mit abgesichert ist.

Nicht in jeder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die KFO mitversichert. Bei vielen Tarifen wird für die KFO-Behandlung ausschließlich nach einem Unfall geleistet. Diese Tarife sind dann nicht für Ihr Kind geeignet.

Des weiteren sollten Sie darauf achten, dass auch privatärztliche Leistungen wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder Keramik-Brackets mitversichert sind. Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte auch für KIG 1 + 2 leisten.

Außerdem sind die Höchstbeträge (Zahnstaffel) für die ersten Jahre wichtig. Denn die Zahnstaffel regelt, wieviel Budget Sie z.B. im 1. oder 2. Jahr von der Gesellschaft erhalten - falls die KFO- Behandlung relativ schnell nach Versicherungsbeginn angeraten werden sollte.

Falls der Leistungsbaustein der Kieferorthopädie nicht mitversichert werden soll, ist auf eine hohe Erstattung für Zahnbehandlungen & Zahnersatz zu achten. Aber auch die Zahnreinigung sollte ein gutes Budget parat halten.

Außerdem werfe ich immer einen Blick auf die kommenden Alterssprünge. Je nachdem wie alt Ihr Kind ist, sollte man sich die unterschiedlichen Sprünge der Gesellschaften zu nutzen machen, sodass man möglichst lange von einem günstigen Beitrag in der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung profitiert.

Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Unter Kieferorthopädische Indikationsgruppe (kurz KIG) versteht man das befundbezogene Einteilungsschema wonach der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf einstuft. Das Schema wurde 2002 eingeführt. Anhand dieser Einteilung kann der behandelnde Arzt feststellen, ob für die Behandlung ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht. 

Die Einteilung erfolgt in 5 Behandlungsgraden. Dabei übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Behandlungskosten allerdings nur in KIG 3,4 + 5. Für KIG 1 + 2 erhalten Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Das sind die verschiedenen Behandlungsgrade:

  • Grad 1: Leichte Zahnfehlstellung, welche ästhetischen Gründen behandelt wird. Sie erhalten keine Bezuschussung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.
  • Grad 2: Geringe Zahnfehlstellung, die zwar medinzinisch notwendig sind, die Kosten werden allerdings nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen.
  • Grad 3: Ausgeprägte Zahnfehstellung, aus medizinischen Gründen ist eine Behandlung erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.

Ist es schon zu spät

 Wurde eine Kieferorthopädische Behandlung erst einmal angeraten - ist es zu spät. Sie können diese Behandlung leider nicht mehr absichern. Aus diesem Grund rate ich Eltern dazu, früh genug vorzusorgen, bereits ab einem Alter von 3-4 Jahren wird eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung empfohlen. 

Was kostet eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Wenn die Leistung der Kieferorthopädie mitversichert werden sollen, zahlen Sie in den Top-Tarifen zwischen 1,50€ - 13,30€ / Monat bis zum 16. Lebensjahr.

Falls die Kieferorthopädie nicht mit abgesichert werden muss, liegt der Beitrag in meinem aktuellen Spitzentarif bei 1,58€ bis zum 15. Lebensjahr und 4,91€ bis zum 20. Lebensjahr.

TIP: 
Nach den o.g. Sprüngen, sollte die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erneut überprüft werden.

Gibt es eine Familienversicherung

Grundsätzlich wird jede versicherte Person in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung alleine abgesichert. Eine "Familienzahnzusatzversicherung" direkt gibt es nicht.Sie als Eltern sind zwar als Versicherungsnehmer eingetragen, da Ihr Kind den Vertrag ja alleine noch nicht abschließen kann, aber jedes Kind muss als Versicherte Person im Antrag aufgenommen werden. Somit sichert sich jede versicherte Person die vertraglich vereinbarte Leistung. Der Beitrag ist für jede Versicherte Person fällig.In der Regel sollte die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung aber auch gründlich geprüft werden. Auch wenn Sie als Eltern sehr zufrieden mit Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind, bedeutet das nicht, dass dieser Tarif auch für Ihr Kind geeignet ist. Denn für Sie als Erwachsene sind unter Umständen andere Kriterien in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wichtig, als für Ihr Kind. Daher ist es erfahrungsgemäß oft der Fall, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. 

Ab wann kann das Kind die Vertrag übernehmen

Ab dem 18. Lebensjahr kann Ihr Kind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernehmen.
Es könnte z.B. ein Versicherungsnehmer Wechsel bei der Gesellschaft beantragt werden.

Falls gewünscht können Sie auch Versicherungsnehmer bleiben, das Kind ist nach wie vor die versicherte Person und Beitragszahler kann ebenfalls Ihr Kind selbst werden oder Sie zahlen die Beiträge weiter.

Bei der Gelegenheit würde sich aber auch eine Überprüfung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung anbieten. Wurde die Kieferorthopädie bereits abgeschlossen? Dann könnte auch ein Tarif Wechsel stattfinden. Dadurch können die Beiträge evt. sogar verringert werden. Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Ausbildungstarife an. Diese bieten einen umfassenden Schutz, der Beitrag für Auszubildende/Studenten ist aber geringer, somit ist der Einstieg besonders leicht.

Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit

Die meisten Tarife sehen so oder so keine Wartezeiten mehr vor. 
Eine vereinbarte Wartezeit gibt dem Versicherer ein Stück weit Sicherheit,
dass zumindest in dieser Zeit (meist 8 Monate) keine Rechnungen eingereicht werden.
Dadurch kann mitunter auch der Beitrag mitkalkuliert werden.

Für Versicherungsfälle, welche in der Wartezeit festgestellt werden, besteht somit kein Versicherungsschutz, auch wenn man mit der Behandlung nach der Wartezeit beginnt. Ohnehin sind alle Behandlungen, welche vor Vertragsbeginn festgestellt wurden in der Regel ausgeschlossen vom Versicherungsschutz. Für besonders kleine Kinder wäre aus meiner Sicht, eine Wartzezeit aber auch keine große Hürde, da es vermutlich nicht zu einer Kieferorthopädischen Behandlung im Kleinkindalter kommen würde.

Da ohnehin die Spitzentarife keine Wartezeit vorsehenen, haben Sie in den meisten Fällen, Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn. Es muss dann lediglich noch die anfängliche Leistungsbegrenzung (meist die ersten 3-4 Jahre) berücksichtigt werden. Die Leistungsbegrenzung bedeutet, dass der Versicherer, unabhängig von dem vereinbarten %- Satz in den ersten 3-4 Jahren nur eine feste Summe an Behandlungskosten übernimmt. Erst nachdem die Summenbegrenzung durchgelaufen ist, leistet der Tarif immer den vereinbarten vollen Prozentsatz!

Nichtanlange von bleibenden Zähnen

Falls bleibende Zähne nicht angelegt sind, gehen verschiedene Versicherer hiermit verschieden um. Zuerst wird unterschieden, ob der Milchzahn bereits ausgefallen ist. Falls das der Fall ist, wird die Lücke als fehlend gezählt und ist in den meisten Fällen sodann ausgeschlossen vom Versicherungsschutz (falls ein Ersatz angeraten wurde bzw. medizinisch notwendig ist), die Behandlung über eine KFO-Behandlung würde sich in diesem Fall auch schwierig gestalten, da auch für eine Kieferorthopädische Behandlung der Versicherungsfall so vor Vertragsbeginn liegen würde. Man könnte diesen fehlenden Zahn jedoch prima mitver­sichern, falls Ersatz geplant ist.

Falls der Milchzahn noch vorhanden ist und der Zahnarzt keine Behandlung angeraten hat, zählt dieser Zahn nicht als fehlend und ist zudem in einigen Tarifen ohne Erschwernis (Risikozuschlag) mitversichert. Falls der Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat, wäre die Behandlung wieder ausgeschlossen vom Versicherungsschutz.

In vielen Fällen, können Milchzähne noch sehr lange erhalten bleiben.

Wer kann sich Zahnzusatzver­sichern?

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können personen abschließen, welche bei einer deutschen gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert sind oder Heilfürsorgeberechtigt sind.

Per­sonen, welche in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert sind, können keine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen.

 


Mein Fazit

 

Fazit

Die kleinen Beißerchen verdienen von Anfang an volle Aufmerksamkeit! Mit dem Leistungstief der gesetzlichen Krankenkassen wird eine Zusatzversicherung für Kinderzähne schon im zarten Alter empfohlen.

Gönnen Sie Ihrem Nachwuchs mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Extraleistungen vom Feinsten, wie zum Beispiel...

Mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung investieren Sie in die langfristige Zahngesundheit Ihres Kindes. Durch diese Absicherung können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind stets Zugang zu qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Behandlungen hat, ohne dass Sie sich Gedanken über hohe Kosten machen müssen. Auf diese Weise ermöglichen Sie Ihrem Kind strahlend weiße und gesunde Zähne, die ein Leben lang bestehen bleiben. Gönnen Sie Ihrem Kind das Lächeln, das es verdient - mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung!
 

Darauf sollten Sie bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind unbedingt achten:
  • Entscheiden Sie sich früh genug für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung!
  • Achten Sie darauf, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind auch für die Kosten von Mini-Brackets, lingual Technik u.s.w. leistet. Auch sollte für KIG 1 + 2 eine Leistung erfolgen.
  • Schauen Sie auf die Höchstbeträge der ersten Jahre. Diese sollten möglichst hoch sein.
  • Überprüfen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab dem 21. Lebensjahr.

 


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