Was leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Hier habe ich für Sie zusammen gefasst, in welchem Umfang die GKV leistet - oder auch nicht  
Beachten Sie bitte, dass sich der Umfang zu den verschiedenen Anbieter unterscheiden kann. Die Beispiele zeigen Ihnen einen Richtwert.
Leider macht der Überblick deutlich, dass die GKV nicht mehr ausreichend ist, um gut und sicher abgesichert zu sein.
Die Krankenkassen ziehen die Leistungen nach wie vor immer deutlicher an. Dadurch ergibt sich eine immer höher werdende Versorgungslücke.
Die Bereiche, welche Ihnen wichtig sind, sollten Sie mit einer Zusatzversicherung, wie z.B. die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zusätzlich absichern.


Zahnersatz

Für Zahnersatz bezuschusst die GKV einen Befundbezogenen Festzuschuss. Im Normalfall beträgt der Festzuschuss 60% für die Regelversorgung. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchgeführt worden sind, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 75% (10 Jahre Bonusheft). 

Falls Sie eine bestimmte Einkommensgrenze (alleinstehend: 1.316€, verheiratet: 1.809,50€)
nicht überschreiten erhalten Sie sogar bis zu 100% bezuschusst. Aber der Zuschuss wird lediglich auf die Regelversorgung gezahlt -

  • Wirtschaftlich
  • Angemessen
  • Rationell

Für die privatärztliche Behandlung leistet die GKV leider nur einen Festzuschuss von rund 20%. Falls Ihnen schöne Zähne wichtig sind, müssen Sie den Rest komplett aus eigener Tasche leisten.

Zahnfüllung

Eine der häufigsten Erkrankungen: Karies. 

Die Kariesbakterien fressen sich durch den Zahnschmelz und es entstehen Löcher in den Zähnen. Damit diese nicht bis zum Nerv vordringt, wurden Zahnfüllungen entwickelt.

Wenn Ihr Zahnarzt Karies festgestellt hat, entfernt er die erkrankte Zahnsubstanz. Dabei versucht er, soviel Zahn wie möglich zu erhalten. Die entfernte Zahnsubstanz wird durch eine Füllung ersetzt.

Arten von Füllungen:
Es gibt metallische und nichtmetallische Füllungen. 
Größere Füllungen werden als In- oder Onlay bezeichnet. Sie bestehen aus Keramik.

Früher wurden häufig Amalgam-Füllungen verwendet. 
Diese werden von allen gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen übernommen.

Heutzutage gibt es aber noch eine Reihe von weiteren Materialien, 
wie z.B. Gold-, Keramik-, und Kunstofffüllungen.

Das wird von der GKV übernommen:

  • Amalgamfüllungen
  • Kompositfüllungen (nur im sichtbaren Frontzahnbereich, wie Eck- und Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer)
  • Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bei Schwangeren, Stillenden und Kindern bis zum 15. Lebensjahr
  • Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich, wenn eine Amalgam-Allergie vorliegt oder bei einer schweren Niereninsuffizienz
  • Glas-Ionomer-Füllungen  (nur bei provisorischer Füllung, im Zahnhalsbereich und an Milchzähnen
  • Kompomere, ein Gemisch aus Glas-Ionomer-Zement und Komposition, dies ist beschränkt auf die Milchzähne, den Zahnhalsbereich und provisorische Füllungen

Kieferorthopädie

Bei Kindern und Jugendlichen (vor 18. Lebensjahr) übernimmt die GKV die Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung nur, wenn die Fehlstellung der Zähne und des Kiefers das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigen. Somit müsste der Kieferorthopäde die Fehlstellung mindestens in KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3 einstufen.

Bei Erwachsenen wird die Kieferorthopädische Behandlung nur übernommen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen.

Der Kieferorthopäde wird anhand der sogenannten KIG die Fehlstellung beurteilen. Sie sind in 5 Behandlungsgrade aufgeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, welche eine Behandlung notwendig macht, wird in KIG 3-5 eingestuft. 

Der Kieferorthopäde wird dann den Behandlungsplan erstellen. Dieser wird zu der GKV geschickt und Sie bekommen eine verbindliche Zusage, in welchem Umfang die Behandlung übernommen wird.

Für die Regelversorgung (wirtschaftlich, zweckmäßig, rationell) bekommen Sie direkt 80%. Die verbleibenden 20% müssen Sie vorab leisten, dazu bekommen Sie Quartalsweise eine Rechnung von Ihrem Kieferorthopäden. Nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhalten Sie die 20% von Ihrer GKV zurück.

Sollten Sie sich nicht für die Regelversorgung entscheiden, erhalten Sie lediglich einen Festzuschuss, dieser fällt deutlich geringer aus und Sie müssen einen Großteil der Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) leisten die Krankenversicherer sehr unterschiedlich.

Hier finden Sie ein paar Beispiele:

  • AOK: 2x/Jahr max. 50€
  • Audi BKK: 40€/Jahr
  • Barmer: Mit Teilnahme am Bonusprogramm, max. 50€
  • DAK: 60€/Jahr
  • HEK: 10/Jahr 
  • IKK classic: 40€/Jahr
  • Techniker Krankenkasse: 40/Jahr
  • Vivida bkk: 50€/Jahr

Einige Anbieter leisten auch gar keinen Zuschuss zur PZR.

Wenn Sie beispielsweise 2x/Jahr eine Zahnreinigung machen lassen (Kosten aktuell bei 80-120€), verbleibt noch eine hohe Differenz, welche Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.

Fissurenversiegelung

Besonders bei Kindern haben die Zähne oft eine zerklüftete Oberfläche, da sich diese mit der Zahnbürste nur schwer reinigen lassen, ist die Gefahr für Karies sehr hoch. In den Rillen und Vertiefungen, den sog. Fissuren sammeln sich also schnell Bakterien an.

Mit einer Versiegelung der Fissuren wird das Eindringen der Bakterien erheblich vermindert.
Leistung Fissurenversiegelung:
Je nach Krankenkasse z.B.
zwischen 6-13 Jahren 50€/Jahr.

Leistung Glattflächenversiegelung:
Je nach Krankenkasse z.B. 
zwischen 9-17 Jahren 50€/Jahr.