So reichen Sie Ihre Rechnung bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ein

Wenn Sie bereits eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben, können Sie Ihre Rechnungen, welche beim Zahnarzt entstehen ganz einfach bei Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung einreichen. 


Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zeigen Sie bei Ihrem Arzt vor dem Termin in der Regel Ihre Krankenkassenkarte vor. Behandlungen, welche Ihr Zahnarzt vornimmt, können so direkt über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden. In der Regel bekommen Sie davon nichts mit, weil alles intern über Ihren Zahnarzt und Ihrer Krankenkasse abgewickelt wird.

Bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung läuft dies ein bisschen anders ab. Bei bestimmten Behandlungen, sind Sie Selbstzahler, dass bedeutet, dass diese Kosten nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen werden und Ihr Zahnarzt Ihnen privat die Behandlung in Rechnung stellt - ohne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung müssten Sie die Kosten aus eigener Tasche zahlen. 

Zum Glück haben Sie sich für die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entschieden und können diese Rechnungen ganz einfach bei Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung einreichen.

Und wie das geht, erfahren Sie hier!

 


Ablauf

Es ist nicht üblich, dass der Zahnarzt direkt mit Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abrechnet. Sie haben bei Ihrem Zahnarzt eine Leistung in Anspruch genommen, welche nicht vollständig von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen wird und diese rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit Ihnen ab!

  • Sie haben einen Behandlungsvertrag mit Ihrem Zahnarzt. Dieser regelt den Umfang der Behandlung. Dort ist auch hinterlegt, welchen Teil Sie privat zahlen müssen.
  • Für den Teil, den die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht übernimmt, stell Ihnen Ihr Zahnarzt eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen müssen - es sei denn, Sie haben eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung!

Egal bei welcher Gesellschaft Sie Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben: Die Rechnung müssen Sie einreichen, damit Sie das Geld von der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auf Ihr Konto bekommen. 

In den meisten Fällen, kann die Rechnung bequem digital per Mail oder bei einigen Gesellschaften über eine App eingereicht werden. Das Original sollten Sie in jedem Fall gut aufbewahren.

Damit alles Reibungslos verläuft und Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen ist meine Empfehlung:

  1. Reichen Sie bitte bei größeren Behandlungen vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan ein mit der Bitte um Prüfung auf Leistung. So kann vor Behandlungsbeginn genau geprüft werden, in welchem Umfang sich Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung an den Kosten der geplanten Behandlung beteiligt. Sie bekommen dann eine verbindliche Zusage und können wie geplant mit der Behandlung starten. Weiterer Vorteil: Die Leistungsbearbeitung im Anschluss, wenn Sie die Rechnung eingereicht haben geht deutlich schneller!
  2. Kleinere Behandlungen, welche Ihr Zahnarzt direkt erledigen kann, können selbstverständlich ohne vorherige Zusage behandelt werden.
  3. Nachdem Sie nach der Behandlung die Rechnung bekommen haben, sollten Sie diese auch Zeitnah an die Gesellschaft weiter leiten - gerne bin ich Ihnen dabei behilflich!

Senden Sie mir Ihren Heil- und Kostenplan oder Ihre Rechnung gerne per Mail zu:

hallo@rc-versicherungsmakler.de

 

 


Wann bekommen Sie Ihr Geld von der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die Leistungsbearbeitung ist von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich. Bei den meisten Versicherer geht die Bearbeitung recht zügig, da kleinere Rechnungen oft "dunkel" verarbeitet werden, z.B. bei der Rechnung für die professionelle Zahnreinigung. In solchen Fällen sollte das Geld nach ca. 5-10 Tagen auf Ihr Konto sein. Leider haben aktuell aber auch viele Gesellschaften mit starken Leistungsbearbeitungsrückständen zu kämpfen! Leider hilf in solchen Fällen nur Geduld. 

Insbesondere bei größeren Eingriffen dauert die Bearbeitung oft länger, da evt. im Vorfeld noch die Leistung geprüft werden muss. Nach ca. 14 Tagen, sollten Sie aber zumindest ein Feedback von der Gesellschaft bekommen z.B. in Form weiterer Rückfragen zu der Behandlung.

Falls Sie nach 2-3 Wochen noch gar nichts gehört haben, machen Sie sich bitte kurz bei mir bemerkbar, gerne prüfe ich für Sie, wo es hackt oder ob vielleicht noch weitere Unterlagen zur Prüfung fehlen.

Ihr Bonusheft

Bei einigen Gesellschaften erhalten Sie mehr Leistung, wenn Sie über eine bestimmte Zeit Ihr Bonusheft gepflegt haben. Reichen Sie die Kopie unbedingt bei Ihrem Heil- und Kostenplan ein. So können Sie sicher sein, dass Sie die maximale Erstattung zu der Behandlung erhalten!

 

Und wenn es doch noch Rückfragen gibt?

Insbesondere wenn Sie eine Rechnung relativ Zeitnah nach Versicherungsbeginn einreichen, wird die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung diese Leistung im Vorfeld vermutlich prüfen wollen, um sicher zu gehen, dass diese Behandlung vor Vertragsbeginn noch nicht bekannt war.

Die Prüfung erfolgt in der Regel erst im Leistungsfall, daher ist es umso wichtiger, im Antrag korrekte Angaben zu machen. Denn sollte der Versicherer im nachhinein herausfinden, dass im Antrag falsche Angaben gemacht worden sind, kann das schlimme Konsequenzen haben.

Falls der Versicherer die Leistung prüfen möchte, erhalten Sie dazu eine Info. Ind er Regel muss Ihr Zahnarzt eine Erkärung abgeben und Auskunft über die Patientenakte abgeben. Dazu müssen Sie der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auch die Schweigepflichtentbindung unterschreiben.

Nach der Prüfung, wird entschieden, in welchem Umfang sich die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung an den Kosten der Behandlung beteiligt.